View job here

Unterstützen Sie unser Team im MÖBEL MARTIN Einrichtungshaus in Konz ab sofort in Voll- oder Teilzeit als

Einrichtungsberater im Bereich Wohnen/Schlafen/Speisen (m/w/d)

Besser arbeiten bedeutet bei uns:

  • überdurchschnittliche, leistungsabhängige Vergütung, ergänzt um Rabatte, betriebliche Altersvorsorge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Aufgaben in einem modernen, wirtschaftsstarken Unternehmen sowie Chancengleichheit und Fairness auf allen Ebenen

Mehr Infos zu diesen und weiteren Vorteilen gibt’s auf: www.moebel-martin.de/arbeitgeber

Ihr Job als Einrichtungsberater (m/w/d)  

Sie sorgen dafür, dass unsere Kunden noch schöner wohnen können – und zwar mit:

  • dem Verkauf unserer Wohn-, Schlaf- und Speisezimmer mittels individueller Bedarfsermittlung und professioneller Beratung
  • Einrichtungsvorschlägen und -planungen, die keine Kundenwünsche offenlassen
  • einer optimalen Kundenbetreuung vom Angebot bis zur Lieferungs-/Montageplanung

Mit diesem Profil sind Sie bei uns richtig:

  • Einrichtungsprofi und / oder Verkaufsass mit Gespür für die Einrichtungsfragen unserer Kunden
  • hohe Kundenorientierung, Verhandlungsgeschick und ein freundliches, kommunikationsstarkes Auftreten

Sie denken: das passt? Dann bewerben Sie sich bitte vorzugsweise online über unser Karriereportal oder alternativ per E-Mail/Post. Sie haben Fragen? Susanne Hellriegel beantwortet sie Ihnen gerne unter: job@moebel-martin.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Möbel Martin B.V. & Co KG
Susanne Hellriegel
Am Moselufer 7
55329 Konz

www.moebel-martin.de

Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stellen wir Ihnen mit unserem Bewerbermanagementsystem „Softgarden“ ein gesichertes Online-Tool zur Verfügung, über das Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können, indem Sie diese über den Online-Bewerben-Button direkt hochladen. Sollten Sie Bewerbungen an unsere E-Mail-Adresse job@moebel-martin.de senden wollen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass auf diesem Wege kein Verschlüsselungsschutz besteht.